Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GNEHM Härteprüfer AG / Terms & Conditions / Conditions générales
Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bestimmungen, soweit sie
nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäß den gesetzlichen Regeln oder laut den
besonderen Angaben in den Offerten selbst.
Preise
Wir stellen immer die am Liefertag gültigen Preise und Teuerungszuschläge in Rechnung. Alle
Preisangaben sind verbindlich und ohne Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich
ab Werk, unverpackt.
Verpackung
Bei Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto- oder Transportspesen.
Lieferfrist / Lieferung
Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Schadenersatzforderungen für Nichterfüllung der Lieferung
oder Überschreiten der vorgesehenen Lieferzeit können wir nicht anerkennen. Teillieferungen sind
zulässig. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur
Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus,
respektive bei Direktlieferung unserer Lieferanten deren Haus verlässt. Die Versicherung ist Sache des
Empfängers. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn
fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit größter
Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim
Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich
über den Schaden in Kenntnis setzen, jedoch bis spätestens 8 Tage nach Erhalt des Materials. Dies gilt
auch, wenn die Verpackung der Ware äußerlich keinen Schaden aufweist. Ware immer vor dem
Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen sofort, wenn möglich gleich direkt dem
Chauffeur und anschließend der Transportfirma mitgeteilt werden. Ebenso behalten sich die
Hersteller Änderungen der Konstruktionen, Abbildungen, Größen, Gewicht usw. vor.
Warenrücksendungen, Umtausch
Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss
sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch
angefertigte spezielle Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für Umtriebe können wir einen
angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.
Zahlungen
Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Besteller jede Rechnung von Gnehm Härteprüfer AG innert
30 Tagen netto ab Fakturadatum zu begleichen. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine
nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu
entrichten, der sich nach der am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnis richtet, jedoch
mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Vervielfältigung, Verbreitung sowie Veränderung der von Gnehm eingesetzte Software GMS ist nicht
gestattet.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von GNEHM Härteprüfer AG, bis der vereinbarte Preis mit allen
zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet oder
verkauft, noch ohne Bewilligung vermietet werden. GNEHM Härteprüfer AG ist ermächtigt, den
Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsregister einzutragen. Ferner ist der
Besteller verpflichtet, GNEHM Härteprüfer AG unverzüglich schriftlich zu orientieren, wenn er sein
Domizil bzw. seinen Geschäftssitz wechselt oder wenn Drittpersonen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände Anspruch erheben.
Allgemeines Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gelten soweit in diesen Geschäftsbestimmungen nicht davon
abgewichen wird. Bezüglich Drittherstellerprodukten und -software bestehen möglicherweise
abweichende Gewährleistungsregeln. Der Besteller akzeptiert die Gewährleistungsvorschriften des
betreffenden Herstellers.
Gewährleistungsumfang
GNEHM Härteprüfer AG gewährleistet ausschließlich, dass ihre Produkte die schriftlich vereinbarten
Eigenschaften aufweisen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht.
Schäden, welche infolge unsachgemässer Bedienung oder Behandlung, unsachgemässer oder
unzulässiger Eingriffe, natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung oder anderer Gründe, die
GNEHM Härteprüfer AG nicht zu vertreten hat, entstehen, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Auf Betriebs- und Verbrauchsmaterialien wie zum Beispiel Batterien, Diamanten, etc
und Akkus, sind jegliche Gewährleistungen ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls,
wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von
GNEHM Härteprüfer AG Änderungen, Wartungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der
Besteller nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, damit der Schaden minimiert wird.
GNEHM Härteprüfer AG kann insbesondere keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die von ihr
erstellten Programme ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Besteller gewünschten
Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können,
noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler
ausgeschlossen wird.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Programmfehler, die nicht auf von GNEHM Härteprüfer
AG zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, wie insbesondere
- Eingriffe in das Programm durch den Besteller oder Dritten;
- Einflüsse durch einen Fremdleistungsteil oder nicht von GNEHM Härteprüfer AG gelieferte
Geräte und Programme;
- Bedienungsfehler des Bestellers oder von Dritten.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Ablieferung bzw. (falls eine Installation oder
Abnahme vereinbart ist) nach Installation oder Abnahme. Kürzere Fristen für Drittherstellerprodukte
und -software bleiben vorbehalten.
Gewährleistungsansprüche
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Besteller den bestellten
Gegenstand innert vierzehn Tagen nach der Ablieferung zu prüfen. Bei Installation durch GNEHM
Härteprüfer AG beginnt die Frist erst nach erfolgter Installation. Der Besteller hat GNEHM Härteprüfer
AG festgestellte Mängel umgehend anzuzeigen. Die Meldung der Fehler hat ordnungsgemäß
dokumentiert zu erfolgen.
Unterlässt der Besteller die Prüfung und/oder die Anzeige, so gelten die Produkte in allen Funktionen
als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf
und werden diese rechtzeitig schriftlich gerügt, dann werden diese nach Wahl von GNEHM
Härteprüfer AG entweder behoben oder das mangelhafte Produkt durch ein Gleichwertiges ersetzt.
Eine Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden Eigentum von GNEHM
Härteprüfer AG.
Der Besteller hat GNEHM Härteprüfer AG eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel
einzuräumen.
Die Vorort-, Verpackungs- und Zustellkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Material-, Arbeits- und
Rücksendekosten gehen zu Lasten von GNEHM Härteprüfer AG. Bei Software-Mängeln trägt die
GNEHM Härteprüfer AG die Rücksendekosten der korrigierten Software-Version. Sämtliche Kosten
beim Besteller vor Ort (beispielsweise für Installation, Kopien und Download) trägt der Besteller.
Sollte sich anlässlich der Behebung des Mangels herausstellen, dass gar kein Fall von Gewährleistung
vorliegt, dann gehen sämtliche Kosten zu den Bedingungen der jeweils gültigen
Dienstleistungspreisliste der GNEHM Härteprüfer AG zu Lasten des Bestellers.
Gewährleistungsansprüche werden an regulären Arbeitstagen während den GNEHM Härteprüfer AG
Betriebsöffnungszeiten innerhalb angemessener Frist bearbeitet. Erweiterte Gewährleistungsfristen
sowie erweiterte Bereitschafts- bzw. Reaktionszeiten können mit separaten Wartungsverträgen
vereinbart werden.
Bestehende Hard- und Software, die aus Investitionsgründen wieder- resp. weiter verwendet werden,
sind von dieser Gewährleistung ausgenommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Horgen.
GNEHM Härteprüfer AG ist berechtigt, den Besteller auch an dessen Domizil zu belangen.
Horgen, März 2014